Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und einzelne Wohnungseigentümer werden von uns zielorientiert zu Fragen der Teilungserklärung, der Hausordnung, des Sonder- und Gemein­schaftseigentums, der ordnungsgemäßen Verwaltung, der ordentlichen oder außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung, der Beschlussfassung, der Sonderumlage, des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung, der Durchsetzung von Wohngeldforderungen und Schadensersatz­ansprüchen und der Beschlussanfechtung beraten und ggf. vertreten.

Die Rechtsverhältnisse im Wohnungseigentumsrecht sind in besonderem Maße Konflikt anfällig. Die Konflikte ergeben sich häufig bereits mit der Gründung von Wohnungs- oder Teileigentum und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft und des einzelnen Wohnungseigentümers. Darüber hinaus schreibt das Wohnungseigentumsgesetz vor, dass die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft ordnungsgemäß zu erfolgen hat. Dabei ist die Frage der ordnungsgemäßen Verwaltung häufig Streitpunkt zwischen der Wohnungseigen­tümergemeinschaft und einem Wohnungseigentümer oder zwischen einem Wohnungseigentümer und der Verwaltung. Durch unsere Erfahrung und Fachkenntnis helfen wir Ihnen Konflikten durch individuelle Beratung vorzubeugen und etwaige Auseinandersetzungen für Sie ergebnisorientiert zu führen.